Nicht nur bei einer Insolvenz, sondern auch im Falle einer Liquidation oder der Sanierung muss unverzüglich und sachbezogen gehandelt werden. Denn eine gewaltige Welle von unverzüglich abzuarbeitenden Handlungs-notwendigkeiten bricht über den betroffenen Unternehmer herein.
Es muss nicht nur auf Geschäfts-leitungsebene juristisch abgesichert werden, sondern die Hilfe muss auch bei anstehenden und unaufschiebbaren unternehmerischen Entscheidungen greifen.
In den meisten Fällen wird die Insolvenz Zu Spät angemeldet!
Deshalb
Das Strafgesetzbuch setzt der
Geschäftsleitung eine 3-Wochen-Frist
zur Einreichung des Insolvenzantrages.
Nicht nur bei einer Insolvenz, sondern auch im Falle einer Liquidation oder der Sanierung muss unverzüglich und sachbezogen gehandelt werden. Denn eine gewaltige Welle von unverzüglich abzuarbeitenden Handlungsnotwendigkeiten bricht über den betroffenen Unternehmer herein.
Es muss nicht nur auf Geschäftsleitungsebene juristisch abgesichert werden, sondern die Hilfe muss auch bei anstehenden und unaufschiebbaren unternehmerischen Entscheidungen greifen.
In dieser Ausnahmesituation braucht der Unternehmer, die Unternehmerin ganz handgreifliche, praktische Unterstützung, um die zwingend notwendigen richtigen Schritte zu unternehmen.
Sie können nun entweder einen Rechtsanwalt einschalten oder einen Unternehmensberater oder beide separat beauftragen. Bei uns bekommen Sie die Expertise aus einer Hand, die eine intern abgestimmte Lösung ist.
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